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Allgemeine Geschäftsbedingugen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Nicolas Faure Gleichgesinnt Reisen, Messerschmittstraße 2, 86825 Bad Wörishofen, im Folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunden“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. 4. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. 5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 2 Leistungsbeschreibung 1. Der Anbieter organisiert Aufenthalte für Kunden an besonderen Orten, wie z. B. Villen. Ziel der Aufenthalte ist es, einen ruhigen Rahmen für Austausch, Begegnung und gemeinsames Verbringen von Zeit zu schaffen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Retreats, Coachings oder Seminare mit inhaltlich festgelegten Programmen. 2. Der Aufenthalt dient dem unternehmerischen Netzwerken, dem fachlichen Austausch sowie der fokussierten Arbeit an den eigenen unternehmerischen Projekten der Teilnehmenden. Ein touristischer Erholungs- oder Urlaubszweck steht nicht im Vordergrund. 3. Der Anbieter stellt den organisatorischen Rahmen zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die Anmietung einer Unterkunft, die Zusammenstellung einer kleinen Gruppe von Kunden mit ähnlichem unternehmerischem Hintergrund sowie die grundlegende Organisation des Aufenthalts vor Ort, wie Basisverpflegung, organisatorische Abstimmung und gelegentliche gemeinsame Aktivitäten. 4. Programmpunkte sind keine verpflichtenden Veranstaltungen mit festem Ablauf, sondern optionale gemeinsame Aktivitäten oder Austauschformate. Diese können sich je nach Gruppe und Situation vor Ort verändern. 5. Die Unterkunft wird vom Anbieter angemietet und den Kunden im Rahmen dieses gemeinsamen Aufenthalts zur Nutzung überlassen. 6. Unterkunft und Teilnahme am Aufenthalt sind nicht separat buchbar. Die Kunden buchen immer den gesamten Aufenthalt als Gesamtpaket (Organisation des Aufenthalts + Nutzung der Unterkunft). Eine separate Buchung nur der Unterkunft oder einzelner Aktivitäten ist nicht möglich. 7. Externe Leistungen, wie z. B. Restaurantbesuche, Ausflüge oder andere Aktivitäten vor Ort, werden teilweise gemeinsam organisiert, jedoch nicht vom Anbieter als eigene Leistung angeboten. Diese Leistungen werden direkt zwischen den Kunden und den jeweiligen Drittanbietern vereinbart und bezahlt. 8. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die An- und Abreise zum und vom Aufenthaltsort sowie externe Aktivitäten und Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Aufenthalts vom Anbieter angeboten werden. 9. Die Basisverpflegung während des Aufenthalts ist im Leistungsumfang enthalten. Hierzu zählen in der Regel Frühstück, einfache Mahlzeiten und Getränke, soweit diese vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Individuelle Ernährungsformen, besondere Diäten oder erhöhter individueller Bedarf sind nicht Vertragsbestandteil. Entsprechende Lebensmittel sind vom Teilnehmenden selbst zu beschaffen. Ein Anspruch auf bestimmte Speisen, unbegrenzte Mengen oder besonders hohe individuelle Verzehrmengen besteht nicht. Der Teilnehmende verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen und fairen Umgang mit gemeinschaftlich bereitgestellten Lebensmitteln. 10. Weitere Verpflegungsleistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen von den Kunden selbst organisiert und bezahlt werden. § 3 Vertragsschluss 1. Die Buchung erfolgt über direkten Kontakt des Kunden mit dem Anbieter (bspw. per E-Mail, über die Webseite oder über Social Media). Nach einem persönlichen Gespräch zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird dem Kunden der besprochene Aufenthalt über einen Buchungslink bereitgestellt. 2. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. 3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Anbieters mitgeteilt. 4. Im Rahmen des Buchungsprozesses müssen die Kunden mittels einer Checkbox bestätigen, dass sie Unternehmer gem. § 14 BGB sind. 5. Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten. 6. Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet. § 4 Inhalt und Durchführung der Leistungen 1. Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 2. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt. 3. Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen. 4. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB. 5. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich. 6. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht. 7. Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen. 8. Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. § 5 Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt des Anbieters 1. Die Durchführung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass eine vorab mitgeteilte Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. Sollte diese Mindestteilnehmeranzahl bis 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2. Im Falle eines Rücktritts des Anbieters gemäß Absatz (1) wird der Anbieter die Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstatten. 3. Weitergehende Ansprüche der Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. für bereits gebuchte An- und Abreisen oder andere Aufwendungen), sind ausgeschlossen, es sei denn, der Rücktritt des Anbieters beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 4. Der Anbieter wird sich bemühen, den Kunden im Falle eines Rücktritts nach Möglichkeit ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Die Kunden sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Alternativangebot anzunehmen. § 6 Mitwirkungspflichten der Kunden 1. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen und Unterlagen. 2. Die Kunden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander, zur Einhaltung der Hausregeln der jeweiligen Unterkunft sowie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Unterkunft und dem Inventar. 3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. In solchen Fällen behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. 5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt. § 7 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten und sind Netto-Preise exkl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden im jeweiligen Angebot mitgeteilt. 3. Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 5 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde. 4. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. § 8 Stornierung 1. Die Kunden können bis 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Bei einem Rücktritt im Zeitraum von 59 bis 45 Tagen vor Beginn des Aufenthalts wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 44 bis 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70 % des Gesamtpreises fällig. Bei einem Rücktritt im Zeitraum von 29 Tagen bis 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 % des Gesamtpreises fällig. Bei einem Rücktritt im Zeitraum von 14 Tagen bis 1 Tag vor Beginn des Aufenthalts wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % des Gesamtpreises fällig. 2. Erfolgt kein Antritt des Aufenthalts, wird der gesamte Preis in Höhe von 100 % fällig. 3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. 4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 9 Schäden an der Unterkunft, Inventar und Rücksichtspflicht 1. Die Kunden sind verpflichtet, die Unterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während des Aufenthalts entstandenen Schäden unverzüglich dem Anbieter zu melden. Die Kunden haften für sämtliche Schäden, die sie oder ihre Begleitpersonen schuldhaft an der Unterkunft oder dem Inventar verursachen. 2. Der Anbieter ist berechtigt, bei entstandenen Schäden eine angemessene Kaution einzubehalten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor Beginn des Aufenthalts festgelegt und ist bei Ankunft zu hinterlegen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft und des Inventars wird die Kaution zurückerstattet, sofern keine Schäden festgestellt werden. 3. Die Kunden sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts Rücksicht auf andere Gäste, Nachbarn und das Personal des Anbieters zu nehmen. Insbesondere sind die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und unnötiger Lärm zu vermeiden. 4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Rücksichtspflicht oder bei mutwilliger Beschädigung der Unterkunft oder des Inventars ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Kunden des Hauses zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts. 5. Im Falle von Streitigkeiten über die Höhe des Schadens oder die Rückerstattung der Kaution steht dem Kunden der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. § 10 Laufzeit und Kündigung 1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Datum und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Miet- oder Nutzungsdauer, sofern keine der Parteien den Vertrag vorzeitig kündigt oder eine Verlängerung der Laufzeit schriftlich vereinbart wird. 2. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1. eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, 2. die Erfüllung des Vertrages aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, unmöglich wird, 3. der Kunde die Unterkunft oder die Leistungen des Anbieters in einer Weise nutzt, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder 4. der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug gerät. 3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet, es sei denn, der Anbieter kann die Leistung anderweitig vergeben. In diesem Fall wird das Entgelt anteilig für den Zeitraum der anderweitigen Vergabe angerechnet. 4. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde die Unterkunft oder die Leistungen des Anbieters wiederholt vertragswidrig nutzt oder trotz Abmahnung das vertragswidrige Verhalten nicht unterlässt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts. 5. Kündigungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. 6. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Unterkunft in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und sämtliche Schlüssel sowie andere überlassene Gegenstände unverzüglich an den Anbieter zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. § 11 Schutzrechte 1. Sämtliche Rechte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Anbieter für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu. 2. Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden. § 12 Vertraulichkeit 1. Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. 3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. 4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht. 5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die 1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 2. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder 3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft. 6. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse. § 13 Haftung und Gewährleistung 1. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 2. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. 3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. 4. Der Anbieter schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. 5. Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Anbieter übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden. § 14 Höhere Gewalt 1. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, terroristische Anschläge, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse. 2. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der höheren Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, ohne dass den Kunden hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Rechte zustehen. 3. Der Anbieter wird die Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu minimieren. 4. Sollte die höhere Gewalt länger als 60 Tage andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten. 5. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen, soweit keine Leistungen erbracht wurden, innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat das Eintreten der höheren Gewalt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. § 15 Versicherungen 1. Der Anbieter weist darauf hin, dass der Abschluss geeigneter Versicherungen, insbesondere Reise-, Unfall-, Kranken-, und Haftpflichtversicherungen, im Interesse der Kunden liegt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Abschluss oder das Fehlen solcher Versicherungen entstehen. 2. Die Kunden sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz für ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen zu sorgen. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. 3. Der Anbieter empfiehlt den Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen mögliche finanzielle Verluste im Falle einer Stornierung oder eines Abbruchs der Reise abzusichern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die finanziellen Folgen einer Stornierung oder eines Abbruchs der Reise durch den Kunden. 4. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung oder Abwicklung von Versicherungsansprüchen der Kunden. Dies liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Kunden und deren Versicherungsunternehmen. 5. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflichtung zum Abschluss geeigneter Versicherungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. § 16 Foto- und Videoaufnahmen 1. Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen in der Unterkunft ist den Kunden grundsätzlich gestattet, sofern diese ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Die Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Aufnahmen, auf denen die Unterkunft, das Inventar oder andere Gäste erkennbar sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste und des Personals zu respektieren und keine Aufnahmen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu machen. 3. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Regelung die sofortige Löschung der betreffenden Foto- und Videoaufnahmen zu verlangen. 4. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch die Anfertigung oder Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. 5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, in der Unterkunft zu bestimmten Anlässen oder zu Werbezwecken selbst Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen. Die Kunden werden hierüber im Vorfeld informiert und können der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs werden die betreffenden Aufnahmen nicht veröffentlicht oder verwendet. § 17 Datenschutz 1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten. 2. Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen. 3. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. 4. Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://gleichgesinnt‒reisen.de/datenschutz § 18 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 4. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
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